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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Venavital Gesundheitscenter GmbH

Stand: 15.07.2020

 

 

§1 Geltungsbereich, Nebenabreden und Anerkennung

Die nachstehenden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Venavital Gesundheitscenter GmbH und dem Vertragspartner, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich geschlossen wurden.

Die Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen schriftlich geschlossen wurden. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Abweichende Bedingungen sind für die Venavital Gesundheitscenter GmbH nur dann verpflichtend, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Schweigen gilt in jedem Fall abweichender Bedingungen als Ablehnung.

 

 

§ 2 Besonderheiten bei Verträgen unter Einbeziehung einer gesetzlichen Krankenkasse

Sowie eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit dem jeweiligen Kostenträger vereinbarten Verträge als Grundlage der Leistungserbringung. Wenn vertraglich erforderlich, erstellt die Venavital Gesundheitscenter GmbH einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zur Genehmigung beim entsprechenden Kostenträger ein. Die Abgabe der verordneten Leistung erfolgt Grundsätzlich erst nach der Genehmigung durch den Kostenträger.

 

Abweichend von dieser Vorgehensweise, kann der Auftraggeber auf eine sofortige Versorgung mit einem medizinischen Hilfsmittel bestehen. Die Beauftragung zur sofortigen Versorgung muss schriftlich vor der Versorgung durch den Auftraggeber erfolgen. Im Falle einer Ablehnung durch den Kostenträger, stimmt der Auftraggeber der vollumfänglichen Übernahme der entstandenen Kosten zu.

 

 

§ 3 Besonderheiten bei Verträgen unter Einbeziehung einer privaten Krankenvoll- bzw. Krankenzusatzversicherung

Die Versorgung des Vertragspartners erfolgt ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Vertragspartner bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

 

 

§ 4 Preise, Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

Die Venavital Gesundheitscenter GmbH behält sich vor, bei der Beauftragung durch den Vertragspartner eine Anzahlung und/oder Kaution sowie Vorkasse auf die zu erbringende Leistung zu erheben.

 

Alle Rechnungen der Venavital Gesundheitscenter GmbH sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort fällig. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein Geschäftskonto Venavital Gesundheitscenter GmbH zu entrichten.

 

Der Vertragspartner kommt nach Fälligkeit auch ohne Mahnung zur Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellungen in Verzug. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihrer Stelle der Empfang der verkauften Sache oder Dienstleistung. Bei Zahlungsverzug erhebt Venavital Gesundheitscenter GmbH eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro in Mahnstufe 1, 5,00 Euro in Mahnstufe 2 und 10,00 Euro für Mahnstufe 3 und behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe einem Inkassobüro zur Realisierung zu übergeben.

 

Die Venavital Gesundheitscenter GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

 

§ 5 Annahmeverzug

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen. Nimmt der Vertragspartner den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, ist die Venavital Gesundheitscenter GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der Venavital Gesundheitscenter GmbH nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

 

§ 6 Gewährleistung

Der Vertragspartner als Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Venavital Gesundheitscenter GmbH kann dem Vertragspartner die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert die Venavital Gesundheitscenter GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Vertragspartner die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

 

Ist der zweimalige Nacherfüllungsanspruch nicht erfolgreich, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Vertragspartner für einen Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

 

 

§ 7 Umtausch

Ein Umtausch bzw. eine Rücknahme kann nur erfolgen, wenn die Ware originalverpackt und in einwandfreiem, ungebrauchtem und wiederverkaufsfähigem Zustand ist. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Hygieneartikel sowie sterile Artikel. Aus der Rücknahme oder dem Umtausch resultierende Gutschriften werden nur gegen laufende Geschäfte/Warenlieferungen bzw. einen Gutschein verrechnet. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Käufer. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

 

 

§ 8 Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart, d. h. dass die Gefahr in dem Moment auf den Vertragspartner übergeht, in dem der Gegenstand das Werk verlässt. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder um einen Versendungskauf handelt.

 

 

§ 10 Haftungsbegrenzung

Die Venavital Gesundheitscenter GmbH haftet nicht für Schäden, die sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

 

§ 11 Verjährung bei gebrauchten Sachen

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.

 

 

§ 12 Verbraucherschlichtung

Die Venavital Gesundheitscenter GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der zuständigen Industrie- und Handelskammer verhandelt werden.

 

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten.

 

 

§ 14 Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Würzburg.